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      Verstärkte Kontrollen sowie Sanktionsmöglichkeiten im Umgang mit geringfügigem Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit

      28. Juni 2023

      Arbeitsminister definiert per Erlass neue Regelungen

      Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher hat in einer Zielvorgabe an das Arbeitsmarktservice (AMS) definiert, dass die Vermittlung von geringfügig Beschäftigten durch verstärkte Kontrollen sowie Sanktionsmöglichkeiten seitens des AMS zu forcieren ist.

       

      Aufgrund des massiven Arbeits- und Fachkräftemangels und des hohen Niveaus an offenen Stellen soll die Vermittlung von Arbeitslosen durch das Arbeitsmarktservice (AMS) intensiviert werden. Geringfügige Beschäftigte, die Arbeitslosengeld beziehen, sollen sich – zunächst in eigenen Betrieb – um eine reguläre Arbeit bemühen. Das AMS soll hier verstärkt Kontrollen durchführen und Sanktionsmöglichkeiten haben. Wer mangelnde Eigeninitiative oder unplausible Reaktionen zeigt, dem droht künftig die Streichung des Arbeitslosengeldes.

       

      Auch grobe Pflichtverletzungen wie das Unterlassen von Bewerbungen, die Vereitelung der Arbeitsaufnahme oder die Nachtannahme einer zumutbaren Arbeit sollen künftig zum Verlust des Arbeitslosengeldes führen.

       

      Auch die Betriebe werden angehalten, Arbeitsplätze über der Geringfügigkeitsschwelle anzubieten. Einerseits soll es Förderungen geben, andererseits können bei fehlender Kooperation Förderverbote ausgesprochen werden.

       

      Personen mit geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen verfügen über aktuelle Arbeitserfahrung, guten Qualifikationspotenzial und haben aufgrund des großen Bedarfs an Arbeitskräften eine Chance auf eine Vermittlung in eine vollversicherungspflichtige Beschäftigung.

       

      Wir vom Wirtschaftsbund begrüßen daher, dass hier wirksame Vermittlungsstrategien entwickelt werden!

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