„Bei den Registrierkassen gibt es noch akuten Diskussionsbedarf, jene muss für die Praxis ganz einfach lebbar gemacht werden, sonst werden viele Nahversorger einfach zusperren, weil sie sich den finanziellen und bürokratischen Aufwand nicht leisten können“, betont Greil. „Durch die bisherigen Interventionen des Wirtschaftsbundes ist es gelungen, das im ersten Halbjahr 2016 – und im zweiten Quartal bei Vorliegen berechtigter Gründe – bei Verstößen im Zuge der Umstellung nicht gestraft wird.“
Allerdings seien für die Registrierkassenpflicht noch folgende Punkte dringlichst umzusetzen:
· Verschiebung des Inkrafttretens mindestens um ein Jahr – Registrierkassenpflicht also
generell erst ab 1.1.2017
· Erhöhung der Umsatzgrenzen – erst ab 30.000 Euro Jahresumsatz analog Kleinunternehmergrenze im Umsatzsteuergesetz
· Regelungswerk überarbeiten und praxistauglich gestalten – vor allem bei Problemfällen wie Stoßgeschäfte, Gaifahrer, …
· Warenbezeichnungen auf Kassenbons erleichtern – keine Einzelartikel-Bezeichnungen
· Kreditkarten- und Bankomatkartenumsätze nicht als Bargeld werten
Weiters stellte WKOÖ-Vizepräsidentin Angelika Sery-Froschauer namens des Wirtschaftsbundes den Antrag, die Chancen der Digitalisierung besser zu nutzen, weil sonst laut Studie der Universität Oxford potenziell jeder zweite Job und jede zweite Branche durch Digitalisierung in Gefahr sei. WB-Spartenobmann Johannes Hödlmayr und sein Stellvertreter Alfred Schneckenreither erneuerten die Forderung, eine flächendeckende Kilometer-Steuer für KFZ über 3,5 Tonnen zu verhindern.