Weitere Entlastung fixiert
18. September 2023
Klares Bekenntnis zu Leistung und wichtiges Signal für Wirtschaftsstandort
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18. September 2023
Klares Bekenntnis zu Leistung und wichtiges Signal für Wirtschaftsstandort
Das von der Bundesregierung präsentierte Entlastungpaket ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation gegenzusteuern. Mit Anfang 2023 wurde die „kalte Progression“ zur Gänze abgeschafft. Die Systematik sieht vor, dass 2/3 der kalten Progression automatisch via Anhebung der Tarifgrenzen an die erwerbstätigen Menschen zurückgegeben wird. Das variable Drittel wird zu Entlastung der niedrigen und mittleren Einkommen verwendet.
Folgende Maßnahmen sind konkret vorgesehen:
Einkommensbezieher und Pensionist:innen sind von der Teuerung in hohem Maß betroffen. Gleichzeitig tragen diese Personen mit ihrem Steuerbeitrag entscheidend zum Gemeinwohl bei. Vor diesem Hintergrund sollen Erwerbstätige und Pensionist:innen nochmals besonders entlastet werden. Daher fließt ein erheblicher Teil des verbleibenden Drittels in die zusätzliche Anpassung der Tarifgrenzen und Absetzbeträge.
Volle Anpassung der Absetzbeträge
Die der automatischen Inflationsanpassung im Ausmaß von zwei Dritteln unterliegenden Absetzbetrage sollen zu 100% (um weitere 3,3 Prozentpunkte) an die Inflationsrate angepasst werden (der Alleinverdiener-, der Alleinerzieher- und der Unterhaltsabsetzbetrag, die Verkehrsabsetzbetrage und der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, die Pensionistenabsetzbeträge, die Erstattung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages sowie die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus).
Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden
Um Mehrleistung auch steuerlich anzuerkennen, soll der monatliche Freibetrag dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben werden. Zeitlich befristet, für eine Dauer von zwei Jahren (2024 und 2025) soll überdies der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden 200 Euro im Monat betragen.
Erhöhung des Gewinnfreibetrages
Der Grundfreibetrag von 15 Prozent soll zur weiteren Entlastung von Selbständigen nun auf 33.000 Euro Gewinn (bisher 30.000 Euro) angehoben werden. Die Einkommenssteuerbelastung wird dadurch um bis zu 4.950 Euro reduziert.
Ausweitung der steuerlichen Begünstigung der Schmutz-, Erschwernis- und
Gefahrenzulagen sowie der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Der monatliche Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit soll auf 400 Euro angehoben werden.
Verlängerung der Homeoffice-Regelung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Die im Jahr 2021 befristet eingeführten steuerlichen Regelungen betreffend Homeoffice-Tätigkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen unbefristet verlängert werden.
Erhöhung des Kindermehrbetrages
Der Kindermehrbetrag, der eine wichtige steuerliche Entlastung für Familien mit niedrigeren Einkommen darstellt, soll von 550 Euro auf 700 Euro angehoben werden.
Erhöhung des Zuschusses zur Kinderbetreuung und Erweiterung der Betriebskindergärten
Der höchstmögliche steuerfreie Zuschuss eines Arbeitgebers zur Kinderbetreuung soll von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt werden und für Kinder bis 14 Jahre möglich sein. Außerdem soll vorgesehen werden, dass die vergünstigte oder kostenlose Inanspruchnahme von Betriebskindergarten auch dann steuerfrei ist, wenn die Einrichtung auch durch betriebsfremde Kinder besucht werden kann.
Wir vom Wirtschaftsbund sind besonders froh, dass im vorliegenden Entlastungspaket die Umsetzung vieler unserer Forderungen enthalten sind. Hier zeigt sich, wie wirksam und wertvoll eine schlagkräftige Interessensvertretung für den heimischen Wirtschaftsstandort ist.
Weitere Entlastungsschritte und Leistungsanreize sind das Gebot der Stunde. Insbesondere auch durch eine Investitionsprämie NEU kann es gelingen, dem stotternden Konjunkturmotor wieder auf die Sprünge zu helfen.