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      Weitere Kostenentlastung für Kleinbetriebe

      27. Januar 2023

      Ausweitung der Stromkostenbremse auf gewerbliche Haushalte ist fix

      „Es ist uns gelungen eine weitere wichtige Entlastung speziell für Kleinbetriebe zu erreichen, die unter den extrem gestiegenen Energiepreisen stöhnen“,

      freut sich Präsidentin Doris Hummer, Wirtschaftsbund-Landesobfrau.

       

      Kleinere Gewerbetreibende, die ihren Hauptwohnsitz am Betriebssitz haben, können künftig aufgrund einer Novelle des Stromkostenzuschussgesetzes einen Antrag auf Unterstützung durch die so genannte Stromkostenbremse stellen.

      Die Anträge sollen noch im Frühjahr gestellt werden können und bis 31. Mai 2023 möglich sein. Auf den Stromrechnungen wirksam werden soll die Novelle dann mit 1. Juni 2023, die Dauer ist mit 19 Monaten beschränkt. Die Details zur Abwicklung des Antragsmodells werden derzeit im Rahmen einer Verordnung erarbeitet. Bis zum Vorliegen der Verordnung können sich noch Änderungen ergeben.

      „Ganz wichtig ist jetzt, dass bei allen beschlossenen Hilfsmaßnahmen auch die Umsetzungszeitpläne halten, damit die bereits beschlossenen Entlastungen schnell auf die Straße gebracht werden,“

      so Doris Hummer.

      „Viele unserer Betriebe sind auf Unterstützung angewiesen, um im nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen zu können.“

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