• News & Events

      Keine Ergebnisse gefunden

    • Sonstige Informationen

        Keine Ergebnisse gefunden

      Alle Suchergebnisse anzeigen schließen

      Welche Unternehmen im Lockdown geschlossen bleiben müssen

      23. November 2021

      Aufgrund der 5. COVID-19-Notmaßnamenverordnung (5. COVID-19-NotMV) ist seit Montag, 22. November 2021 insbesondere das Betreten (inklusive des Verweilens) und das Befahren des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels zum Zweck des Erwerbs von Waren, von Dienstleistungsunternehmen zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen, von Freizeiteinrichtungen und von Kultureinrichtungen grundsätzlich untersagt.

      Die 5. COVID-19-NotMV sieht einen Katalog an Ausnahmen vor.

      Eine Übersicht, welche Unternehmen aufgrund der 5. COVID-19-NotMV geschlossen bleiben müssen und welche Unternehmen offenbleiben dürfen, finden Sie online in der folgenden Liste:

       

      Kriterienliste

      Schließen