Welche Unternehmen im Lockdown geschlossen bleiben müssen
23. November 2021
News & Events
Keine Ergebnisse gefunden
Sonstige Informationen
Keine Ergebnisse gefunden
23. November 2021
Aufgrund der 5. COVID-19-Notmaßnamenverordnung (5. COVID-19-NotMV) ist seit Montag, 22. November 2021 insbesondere das Betreten (inklusive des Verweilens) und das Befahren des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels zum Zweck des Erwerbs von Waren, von Dienstleistungsunternehmen zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen, von Freizeiteinrichtungen und von Kultureinrichtungen grundsätzlich untersagt.
Die 5. COVID-19-NotMV sieht einen Katalog an Ausnahmen vor.
Eine Übersicht, welche Unternehmen aufgrund der 5. COVID-19-NotMV geschlossen bleiben müssen und welche Unternehmen offenbleiben dürfen, finden Sie online in der folgenden Liste: