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      Weniger Bürokratie für 150.000 Betriebe

      26. Dezember 2012

      „Finanzministerin Maria Fekter setzt einen guten Vorsatz im neuen Jahr um und novelliert die Gaststättenpauschalierung“, begrüßt Wirtschaftsbunddirektor Gottfried Kneifel die mit 1. Jänner geltende Pauschalierungsverordnung, die einen völlig neuen Ansatz hat: Statt einer Vollpauscha-lierung wird es künftig eine Ausgabenpauschalierung als Modulsystem geben. „Das neue System ist damit flexibler. Man kann alle Module in Anspruch nehmen, oder auch nur ein oder zwei. Die Pauschalierung können nun statt wie bisher 10.000 Betriebe rund 150.000 Unternehmer mit einer aufrechten Gastgewerbeberechtigung in Anspruch nehmen, wobei man drei Jahre lang an seine Entscheidung gebunden ist.“

      Grundsätzlich stehen dabei jedem Gastgewerbetreibenden, welcher die persönlichen Vorausset-zungen erfüllt und der einem Jahresumsatz bis zu 255.000 Euro erwirtschaftet, drei Module zur Verfügung, welche er entweder einzeln oder in Kombination in Anspruch nehmen kann:

      • Das Grundpauschale mit 10 % des Umsatzes und einem Eingangssockelbetrag von 3.000 Euro umfasst beispielsweise Bürobedarf, Werbung, Literatur, Bewirtung oder Fort- und Weiterbildung des Unternehmers … Das Grundmodul trägt daher zur Rechtssicherheit bei und entbindet in diesem Bereich von einer detaillierten Aufzeichnungspflicht.

      • Mit dem Mobilitätspauschale in der Höhe von 2 % werden die Verkehrs- und Reisekosten des Unternehmers abgegolten.

      • Des Weiteren kann ein Energie- und Raumpauschale mit 8 % für Räumlichkeiten außer-halb des Wohnungsverbandes die der Ausübung des Gastgewerbes dienen, in Anspruch genommen werden.

      Nicht pauschaliert werden Personalkosten, SV und Lohnnebenkosten, Fort- und Ausbildung der Dienstnehmer, Investitionen und einiges mehr.

      Die Details zu den einzelnen Modulen gibt’s auch im angefügten pdf-Dokument zum downloaden …

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