Wichtige Nachbesserungen bei Steuerreform erreicht
19. Mai 2015
Betriebsübergaben im Familienbereich gesichert - Erleichterungen im Tourismusbereich auf Schiene - Jetzt rasche Entlastung für Betriebe angehen
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19. Mai 2015
Betriebsübergaben im Familienbereich gesichert - Erleichterungen im Tourismusbereich auf Schiene - Jetzt rasche Entlastung für Betriebe angehen
"In harten Verhandlungen im Zuge der Nachschärfungen bei der Steuerreform konnten maßgebliche Erfolge für die Unternehmer erzielt werden. Ich möchte hier auch ein Dankeschön an Vizekanzler Mitterlehner und Finanzminister Schelling für ihren intensiven Einsatz aussprechen", so Wirtschaftsbund-Landesgeschäftsführer Wolfgang Greil anlässlich des heute präsentierten Entwurfs. Vor allem in den Bereichen Betriebsübergaben, Abschreibungen und Mehrwertsteuer konnten Verbesserungen erzielt werden. "Die Betriebsübergabe in der Familie bleibt leistbar und unbürokratisch", so Greil.
Solides Berechnungsmodell führt zu leistbaren Übergaben und sichert Arbeitsplätze
Statt, wie zuvor geplant, teure Gutachten einholen zu müssen, kann als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer nun ein einfacher Immobilienpreisspiegel herangezogen werden. "Das spart den Betriebsbesitzern enorme Kosten, Zeit und Mühen und erleichtert so die Übergabe spürbar", betont Greil. Der jährlich ausgewiesene Immobilienpreisspiegel zeigt einen statistisch errechneten Durchschnittswert, der im Vorjahr erzielten Immobilienpreise. Vom jeweilig ermittelten Wert werden dann 30 Prozent abgezogen. Außerdem wird es einen Freibetrag von 900.000 Euro geben, die weiteren Steuersätze werden gestaffelt (0,5 Prozent bis 250.000 Euro, 2 Prozent bis 400.000 und 3,5 Prozent über 400.000). Als Alternative kann auch eine Deckelung mit 0,5 Prozent des ermittelten Wertes herangezogen werden. Die günstigere Variante dient dann als Berechnungsgrundlage. "Mit dem neuen Berechnungsmodell konnte ein Ausufern der Kosten erfolgreich verhindert werden und damit die Übergabe in der Familie gesichert werden", so Greil, der dazu weiter ausführt, dass mit dieser Maßnahme auch 100.000ende Arbeitsplätze in den nächsten 10 Jahren gesichert sind.
"Die Erhaltung von Familienbetrieben, die schon seit mehreren Generationen einen wertvollen Beitrag zum Wohlstand Österreichs leisten, darf nicht an zu hohen Steuersätzen scheitern. Wir müssen jetzt vorausschauend und verantwortungsbewusst handeln und unsere Betriebe unterstützen. Nur so können wir auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben", so Greil. Damit werden die fast 40.000 Familienbetriebe (das sind ca. 2/3 der zu übergebenden Betriebe) in den nächsten 10 Jahren geordnet und finanziell leistbar übergeben werden können.
Erleichterungen im Tourismusbereich
Die von Tourismus-Vertretern geforderten Änderungen im Bereich der Abschreibungsdauer konnte erfolgreich durchgesetzt werden. So soll die ursprünglich angedachte 40-jährige Abschreibungsdauer nur für die Gebäudehülle (Mauerwerk, Dachstuhl etc.) gelten. Für andere Güter und Sachgegenstände wie z.B. Maschinen aber auch Fliesen, Bäder, Küchen, Haustechnik etc. ist je nach plausibler Nutzungsdauer eine Abschreibungsdauer von sieben bis zwanzig Jahre vorgesehen.
Zudem soll es in Zukunft für Tourismus-Betriebe möglich sein, Logis und Verpflegung einzeln auszuweisen. Für Übernachtungen gilt demnach ein Mehrwertsteuersatz von 13 Prozent, für die Verpflegung ein ermäßigter Steuersatz von 10 Prozent. "Das ist vor allem für die Klein-und Mittelbetriebe sehr wichtig. Damit ist ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Hinblick auf die internationale Konkurrenz weiterhin gewährleistet", so Greil.
Jetzt rasche Entlastung für Betriebe angehen
Abschließend hält Greil fest: "Die Betriebe haben ihr Belastungslimit erreicht, wir müssen nun alles daran setzen ihnen das Wirtschaften wieder zu erleichtern. Als nächster Schritt müssen die Lohnnebenkosten rasch gesenkt und der Faktor Arbeit spürbar entlastet werden".
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