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      Wiederaufnahme und Verlängerung von Hilfsmaßnahmen für den Lockdown

      23. November 2021

      Rasch wirkende Wirtschaftshilfen sind jetzt alternativlos.

      Der neuerliche Lockdown für Oberösterreich ist eine Hiobsbotschaft, aber tatsächlich die einzige Chance, die völlig ausufernden Covid-Infektionszahlen wieder in den Griff zu bekommen und um Wintertourismus und Weihnachtsgeschäft zu retten.

       

      Hier die Maßnahmen für Unternehmen im Überblick:

      Corona-Kurzarbeit
      Diese gilt aktuell bis Jahresende, über eine Verlängerung darüber hinaus wird derzeit noch diskutiert. Derzeit ermöglicht die Corona-Kurzarbeit eine Reduktion der Arbeitszeit bis auf null, bei einem Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent.

      Verlustersatz
      Bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat 2019 kann ein Verlustersatz von 70 bis 90 Prozent beantragt werden. Er ist mit zwölf Millionen Euro gedeckelt. Die Maßnahme kann ab Jänner 2022 beantragt werden.

      Ausfallsbonus
      Bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat 2019 können zwischen zehn und 40 Prozent des Umsatzrückganges erstattet werden, je nach Kostenstruktur der Branche. Die Hilfe gilt von November bis März 2022 und kann ab 16. Dezember beantragt werden.

      Härtefallfonds
      Bei mindestens 40 Prozent Einkommensrückgang oder dann, wenn die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können, gibt es Mittel aus dem Härtefallfonds. Gedacht ist die Maßnahme vor allem für Ein-Personen-Unternehmen und Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern. Die Ersatzrate liegt bei 80 Prozent, zuzüglich 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs. Die Beihilfe läuft bis März 2022, es gibt zwischen 600 und 2000 Euro monatlich.

       

      Alle Details zu den Corona-Hilfen

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