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      Wirtschaftsbund bringt Antrag auf Arbeitszeitflexibilisierung in Landtag ein

      28. September 2016

      „In einer aktuellen Befragung aller Mitglieder des Wirtschaftsbunds Oberösterreich haben wir den Feind Nr. 1 unserer Betriebe klar identifiziert: Nicht der Mitbewerb oder der Online-Handel machen unseren Mitgliedern die größten Sorgen. Nein, es ist Vater Staat mit all seinen Auflagen, Kontrollen und komplizierten Gesetzen. Zwei Themenbereiche machen den Unternehmerinnen und Unternehmern in Oberösterreich dabei besonders zu schaffen: die komplexe Lohnverrechnung und die unflexiblen und komplizierten Arbeitszeitregelungen in unserem Land. Das Arbeitszeitgesetz muss dringend modernisiert und vereinfacht werden. Im Interesse der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen. Dafür mache ich mich im OÖ. Landtag stark“, so Wirtschaftsbund-Obfrau Doris Hummer. Und weiter: „Gerade jetzt wo die Arbeitslosenzahlen kontinuierlich steigen, sollten wir alles daran setzen ArbeitgeberInnen zu motivieren, neue Arbeitsplätze zu schaffen.“

      Arbeitszeitgesetz NEU: Einfacher – Flexibler – Stärkung der betrieblichen Ebene

      Das österreichische Arbeitszeitgesetz kommt aus dem Jahr 1969 und wurde seitdem nicht mehr wesentlich aktualisiert. Die Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt haben sich jedoch grundsätzlich geändert und werden sich in den nächsten Jahren aufgrund der Digitalisierung noch weiter wandeln. Das österreichische Arbeitszeitgesetz ist viel restriktiver als z.B. die aktuelle Gesetzgebung bei unserem wichtigsten Handelspartner Deutschland. Auch das schwedische Arbeitszeitgesetz sollte als Vor-bild dienen: Es gibt in Schweden z.B. keine tägliche Höchstarbeitszeit – nur gesetzlich geregelte Ruhezeiten. „Wir müssen weg von der starren 5-Tage-Woche, hin zu einem flexiblen, bedarfsorientierten Arbeitszeitgesetz! Das Arbeitszeitgesetz soll in Zukunft nur mehr die Rahmenbedingungen definieren. Die Details müssen auf Ebene der Betriebe geregelt werden können“, sagt Hummer.

      Wesentliche Inhalte des Antrags zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, der am 29.09.2016 in den OÖ. Landtag einläuft, im Überblick:

      Das Arbeitszeitgesetz soll zukünftig die Wochenarbeitszeit – wie jetzt z.B. 38,5 oder 40 Stunden – festlegen. Analog zu Deutschland soll in Ausnahmefällen die wöchentliche Höchstarbeitszeit aber auf 60 Stunden erhöht werden können. Ein Jahresarbeitsmodell stellt dabei sicher, dass es über einen Durchrechnungszeitraum von 18 Monaten insgesamt zu keiner Mehrarbeit kommt.

      Die flexiblere Handhabung der täglichen Normalarbeitszeit wird ArbeitgeberInnen und Arbeitnehme-rInnen maßgeblich helfen, individuelle Bedürfnisse besser zu vereinbaren. Ob Elternsprechtag oder Großauftrag – beides muss in einem modernen Arbeitszeitmodell individuell lösbar sein.

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