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      Wirtschaftsbund-Forderung nach Aushilfen-Scheck und anderen Erleichterungen erfüllt – Wichtige Schritte in die richtige Richtung!

      21. Juni 2016

      „Unsere Idee des Aushilfen-Schecks wurde aufgegriffen – damit sind wir neben den nun beschlossenen Erleichterungen bei der Registrierkasse auf dem richtigen Weg“, betont WB-Landesobfrau Doris Hummer.

      Maßnahmen zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft

      Endbesteuerte Aushilfskräfte: Die temporäre Aushilfe (z.B. bei einem unangemeldeten Bus im Gasthaus) soll für Dienstnehmer und Dienstgeber erleichtert werden: Die Nachzahlungen an Finanzamt und Sozialversicherung im Folgejahr sollen demnach wegfallen und so die Abgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesenkt werden. Das bedeutet konkret eine einfache und unbürokratische Anstellung von Aushilfskräften.

      Weniger Kosten für den Arbeitgeber, mehr Netto vom Brutto für die Aushilfskraft an bis zu 18 Tagen pro Jahr. Beiträge zur Sozialversicherung werden pauschal abgeführt und die Aushilfe braucht keine Nachzahlung im nächsten Jahr entrichten. Bei 100 Euro Brutto-lohn erspart sich der Wirt rund 10 Euro, die Aushilfe bekommt rund 25 Euro mehr als jetzt.

      Weiters wurde ein Impulspaket für Investitionen beschlossen, das wir ausdrücklich begrüßen! Investitionsanreize für Unternehmen, öffentliche Investitionen – beispielsweise für Forschung – und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden dabei im Mittelpunkt stehen.

      Die Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht 

      • Ausweitung bei Kalte-Hände Regelung: Erzielen Unternehmen einen Teil ihrer Umsätze außerhalb von festen Räumlichkeiten, sollen diese Umsätze von der Registrierkassenpflicht ausgenommen werden. Hier soll eine einfache Losungsermittlung möglich sein. Dies soll dann gelten, wenn der Jahresumsatz, der auf die außerhalb der festen Räumlichkeiten ausgeübten Tätigkeiten entfällt, 30.000 Euro nicht überschreitet (Kalte-Hände-Regelung).
      • Befreiung bei der Registrierkassenpflicht: Keine Registrierkassenpflicht soll es für Alm-, Berg-, Ski- und Schutzhütten geben, wenn die Umsätze 30.000 Euro nicht überschreiten.

      Die Erleichterungen für Vereine bringen sinnvolle Lösungen, wie z.B., dass
      die Zusammenarbeit von Vereinen & Gastronomen erleichtert wird – Gastronomen und Vereine können im Rahmen eines kleinen Vereinsfestes zusammenarbeiten, ohne die steuerlichen Begünstigungen für Vereine zu verlieren!

      Auch für den Wirtschaftsbund OÖ gibt es noch offene Punkte – z.B. die fehlende Anhebung der Registrierkassenpflicht auf generell 30.000 Euro – und kritische Punkte, wie die erweiterte Dauer von Vereinsfesten ohne Registrierkassenpflicht von 72 Stunden sowie die Bestimmung, dass auch für politische Parteien die Regeln des kleinen Vereinsfestes zur Anwendung kommen soll. Durch den eingezogenen Deckel von maximal 15.000 Euro Umsatz ist ein noch zu evaluierender, aber gangbarer Weg gefunden worden.

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