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      Zahlreiche OÖ Unternehmen von Abmahnschreiben wegen Verwendung von Google Fonts betroffen. 

      25. August 2022

      Die Wirtschaftskammer reagiert sofort.

      Seit Tagen erhalten Hunderte Homepage-Betreiber auch in Oberösterreich jenen Brief, in dem ein Anwalt aus Niederösterreich im Namen einer Klientin 190 Euro fordert. Im WKOÖ – Service-Center sind in den vergangenen Tagen Hunderte Anfragen eingegangen, und die Service-Mitarbeiter sowie Rechtsexperten sind permanent im Einsatz, um die Unternehmen in dieser Angelegenheit mit Rat und Tat zu unterstützen.

      Die Wirtschaftkammer reagiert sofort und wird im Klagsfall ein Musterverfahren unterstützen. Gleichzeitig werden weitere rechtliche Schritte und Klagsmöglichkeiten geprüft. Die niederösterreichische Rechtsanwaltskammer hat außerdem ein Ermittlungsverfahren gegen diesen Anwalt eingeleitet

      Der Rat von Experten: Vorerst nicht zahlen, aber dem Auskunftsanspruch gemäß DSGVO nachkommen.

      Zudem informiert die Wirtschaftskammer österreichweit auf https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/abmahnungen-wegen-google-fonts.html umfangreich zu diesem Thema. Diese Informationen werden laufend ergänzt und angepasst.

      Unabhängig davon, ob bereits ein Abmahnschreiben ergangen ist, sollten Unternehmen, die eine Website betreiben, einen Einsatz von Google Fonts auf seine Rechtskonformität prüfen.

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