Durch das Konjunkturstärkungsgesetz (BGBl. I Nr. 96/2020) trat am 24. Juli 2020 die Rechtsgrundlage für eine rückwirkende Absenkung des Eingangssteuersatz per 1. Jänner 2020 in Kraft.
Gemeinsam mit den Sozialpartnern ist es uns gelungen, ein attraktives Nachfolgemodell für die auch weiterhin stark betroffenen Branchen zu vereinbaren. Die Eckpunkte gültig ab 1. Oktober im Überblick.